Stadtbürgerrecht für Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Um als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Stadtbürgerrecht zu erwerben, müssen Sie folgende Anforderungen erfüllen:
- Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in der Stadt Zürich (fest angemeldet)
- Beachtung der Rechtsordnung (kein Eintrag im Strafregisterauszug, kein hängiges Strafverfahren)
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (keine Einträge im Betreibungsregister von Bund, Kanton, Gemeinde, Krankenkassen, keine Einträge über Verlustscheine)
Beibehaltung des bisherigen Bürgerrechts
Für eine Aufnahme in das Bürgerrecht der Stadt Zürich ist ein Verzicht auf das bisherige Bürgerrecht nicht nötig. Einige Kantone schliessen jedoch ein mehrfaches Bürgerrecht aus. Wir empfehlen, sich vor der Gesuchstellung bei der zuständigen Behörde des bisherigen Heimatkantons über die Bedingungen einer allfälligen Beibehaltung zu erkundigen.
Kosten
In der Stadt Zürich zahlen Sie keine Gebühren, wenn Sie unter 25 Jahre alt sind. Wenn Sie über 25 Jahre alt sind, kostet die Einbürgerung 250 Franken.
Weitere Informationen
Kontakt
Stadt Zürich
Stadtkanzlei
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Einbürgerungen
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Stadthaus
8001 ZürichTelefon +41 44 412 31 09
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